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   BFH, 13.11.1969 - IV R 1/68   

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https://dejure.org/1969,1609
BFH, 13.11.1969 - IV R 1/68 (https://dejure.org/1969,1609)
BFH, Entscheidung vom 13.11.1969 - IV R 1/68 (https://dejure.org/1969,1609)
BFH, Entscheidung vom 13. November 1969 - IV R 1/68 (https://dejure.org/1969,1609)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hochschullehrer - Industriefirmen - Gutachtertätigkeit - Wissenschaftliche Tätigkeit - Hochschulinstitut - Unentgeltliche Benutzung - Sachbezüge - Selbständige Arbeit - Betriebsausgaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 97, 306
  • NJW 1970, 1437 (Ls.)
  • DB 1970, 523
  • BStBl II 1970, 117
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.02.1968 - IV R 196/67

    Hochschullehrer - Industriefirma - Metallkundliche Grundlagenforschung -

    Auszug aus BFH, 13.11.1969 - IV R 1/68
    Der Streitfall entspricht sachverhaltsmäßig weitgehend dem vom erkennenden Senat durch Urteil IV R 196/67 vom 22. Februar 1968 (BFH 91, 530, BStBl II 1968, 406) entschiedenen Fall.

    Der Senat ging in der erwähnten Entscheidung IV R 196/67 davon aus, daß dem Steuerpflichtigen für die beratende Tätigkeit die Tarifvergünstigung des § 34 Abs. 4 EStG nur dann versagt werden könne, wenn es sich bei dieser Tätigkeit um praktische Berufsarbeit im Sinne einer der im Katalog der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG namentlich aufgeführten oder diesen ähnlichen typischen freien Berufe handle.

  • BFH, 21.06.1963 - VI 306/61 U

    Kostenlose Überlassung eines Pkw durch den Arbeitgeber zur privaten Nutzung des

    Auszug aus BFH, 13.11.1969 - IV R 1/68
    Dabei werden die Aufwendungen zu schätzen sein, die auf den Steuerpflichtigen entfallen würden und von ihm zu tragen gewesen wären, wenn er selbst zusammen mit dem Staat das ihm persönlich und dem Staat dienende Institut unterhalten müßte (vgl. Urteile des BFH VI 306/61 U vom 21. Juni 1963, BFH 77, 191, BStBl III 1963, 387).
  • BFH, 20.03.1980 - IV R 144/77

    Einkünfte eines Hochschullehrers - Gutachtertätigkeit - Beratertätigkeit -

    - Wenn in dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. November 1969 IV R 1/68 (BFHE 97, 306, BStBl II 1970, 117) ausgeführt werde, daß ein Hochschullehrer einer Technischen Hochschule, der unter weitgehender Einschaltung des von ihm geleiteten staatlichen Instituts gutachtlich verschiedene Firmen berate, nicht die Tätigkeit eines Ingenieurs oder eines diesem ähnlichen Berufsträgers, sondern eine wissenschaftliche Tätigkeit i. S. des § 34 Abs. 4 EStG ausübe, so sei davon auszugehen, daß diesem Urteil ein anderer, mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde gelegen habe.

    Das FG gehe davon aus, daß das Urteil in BFHE 97, 306, BStBl II 1970, 117 auch nur für einen solchen Fall Bedeutung haben solle.

    Der Kläger rügt zu Unrecht, daß das FG die Gründe der BFH-Urteile IV R 196/67 (BFHE 91, 530, BStBl II 1968, 406) und IV R 1/68 (BFHE 97, 306, BStBl II 1970, 117) dahin eingeengt habe, daß die Steuervergünstigungen nur den Betreuern von solchen Firmen zuzuerkennen seien, "die in Laboratorien für Grundlagenforschung wissenschaftlich qualifizierte Angestellte beschäftigen".

    In dem Fall des Urteils IV R 1/68 (BFHE 97, 306, BStBl II 1970, 117) beriet der Steuerpflichtige unter Einschaltung seines Instituts gutachtlich verschiedene Firmen auf dem Gebiet der metallurgisch-chemischen Grundlagenforschung, ein Passus der Urteilsbegründung, der seinerzeit bei der Kürzung des Urteils für die Veröffentlichungsfassung gestrichen wurde.

    Dabei muß von entscheidender Bedeutung sein, ob, wie in den Fällen der beiden BFH-Urteile IV R 196/67 (BFHE 91, 530, BStBl II 1968, 406) und IV R 1/68 (BFHE 97, 306, BStBl II 1970, 117), gutachtlich die Firmen bei Untersuchungen auf dem Gebiete der metallurgisch-physikalischen oder metallurgisch-chemischen Grundlagenforschung beraten werden, oder ob, wie im Streitfall, der Kläger Planung und Abwicklung eines großen Vorhabens in allen schwierigen Einzelfragen wissenschaftlich begutachtend begleitet und deshalb seine Tätigkeit im ganzen gesehen einheitlich als die eines laufend beratenden Ingenieurs auf wissenschaftlicher Grundlage eingestuft werden muß.

  • BFH, 26.05.1971 - IV 280/65

    Kulturfilm - Lehrfilm - Industriewerbefilm - Nebeneinkünfte - Filmbegleittext -

    Für den Veranlagungszeitraum 1960 kann der Steuerpflichtige schon deswegen für die Übersetzungstätigkeit die Tarifvergünstigung des § 34 Abs. 1 und 4 EStG nicht erhalten, weil in den Katalog der freien Berufe des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG 1960 die Tätigkeit der Übersetzer und Dolmetscher mit aufgenommen worden ist und nach ständiger Rechtsprechung des BFH Einkünfte nicht als Nebeneinkünfte im Sinne des § 34 Abs. 4 EStG anerkannt werden können, die ein Steuerpflichtiger bei der Ausübung eines freien Berufs im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt (vgl. BFH-Urteile VI 29/59 S vom 24. April 1959, BFH 68, 504, BStBl III 1959, 193; IV R 196/67 vom 22. Februar 1968, BFH 91, 530, BStBl II 1968, 406; IV R 1/68 vom 13. November 1969, BFH 97, 306, BStBl II 1970, 117).
  • BFH, 28.01.1971 - IV R 194/70

    Hochschullehrer - Verfassungsrechtsstreit - Prozeßbevollmächtigter -

    Hierdurch könnten sich u. U. Änderungen im Verhältnis der steuerbegünstigten zu den nichtbegünstigten Einkünften ergeben (vgl. BFH-Entscheidung IV R 1/68 vom 13. November 1969, BFH 97, 306, BStBl II 1970, 117).
  • BFH, 14.12.1972 - IV R 12/68

    Wissenschaftliche Tätigkeit - Künstlerische Tätigkeit - Schriftstellerische

    Den Grundsatz, daß die Einkünfte, für die die Vergünstigung begehrt wird, nicht aus einer Tätigkeit bezogen werden dürfen, die in den Beruf des Steuerpflichtigen fällt, hat die Rechtsprechung nur für die Fälle aufgestellt, in denen es sich um praktische Berufsarbeit im Sinne einer der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG namentlich aufgeführten oder diesen ähnlichen typischen freien Berufen, mithin eines der Katalogberufe, handelt (vgl. BFH-Urteile vom 20. Juni 1962 IV 359/61 U, BFH 75, 325, BStBl III 1962, 385, vom 22. Februar 1968 IV R 196/67, BFH 91, 530, BStBl II 1968, 406, und vom 13. November 1969 IV R 1/68, BFH 97, 306, BStBl II 1970, 117).
  • BFH, 03.07.1986 - IV R 66/84

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Vergünstigung für Nebentätigkeiten aus

    Die von den Klägern zur Stützung ihrer Rechtsauffassung angeführte Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 22. Februar 1968 IV R 196/67, BFHE 91, 530, BStBl II 1968, 406, und vom 13. November 1969 IV R 1/68, BFHE 97, 306, BStBl II 1970, 117), nach der die "gutachtliche Tätigkeit auf dem Gebiet der metallkundlichen und physikalischen Grundlagenforschung" sowie als "Berater auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung" als "wissenschaftlich" i. S. des § 34 Abs. 4 EStG anzusehen ist, betrifft andere Sachverhalte und kann schon deshalb auf den Streitfall keine Anwendung finden.
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